Zahnspangen

 

Nach Qualitätsprüfung der Sozialversicherungen ist Dr. Lea Polak  anerkannte Wahlkieferorthopädin.

Seit 01.07.2015 gibt es für schwere Zahnfehlstellungen (IOTN Gruppe 4 & 5) zwischen dem 12. und 18. Lebensjahr eine erhöhte Rückerstattung durch die Versicherung. Ein Antrag mit Modellen, Röntgen und Fotos muss zur Sozialversicherung geschickt werden. Nach Bewilligung werden 80% des Kassentarifs von der Versicherung Rückerstattung.

 

Wie gesetzlich vorgesehen lege ich meine Honorartarife offen: Behandlungskosten für festsitzende Zahnspangen werden zur Zeit mit 4.650€ verrechnet.